Charta Faire Metropole Ruhr 2030

Eine Fairfassung für das Ruhrgebiet

Die „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – Eine Fairfassung für das Ruhrgebiet“ bildet die Grundlage unserer Aktivitäten.

Die 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise sollen sich zu einer nachhaltigen Zukunft des Ruhrgebiets, zu Fairem Handel und zu Fairer öffentlicher Beschaffung bekennen und diesem Bekenntnis konkrete Taten folgen lassen. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) bilden die Grundlage.

Das Ruhrgebiet steht in der Tradition erkämpfter Rechte für Arbeiter*innen und einer sozial gerechten Ausgestaltung der Industrialisierung. Doch mehr denn je produzieren Menschen weltweit Güter unter menschenrechts- verletzenden Bedingungen – auch für Kommunen im Ruhrgebiet. Ein solidarisches Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturen ist die Basis eines friedlichen Zusammenlebens – lokal und global. Mit der „Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ gelang es 2010, dass sich alle 53 Städte, Gemeinden und vier Kreise verpflichteten, bei ihrem öffentlichen Einkauf auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Als Faire Metropole Ruhr möchten wir uns mit dieser Fairfassung auch weiterhin gemeinsam gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur stark machen. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in der Region motiviert und dazu befähigt werden, sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit einzusetzen.

Für die ambitionierte und beständige Initiative wurde die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 mit dem ersten Preis der Fairtrade Awards 2022 in der Kategorie „Zivilgesellschaft“ ausgezeichnet.

Die 7 Ziele

Ziel #1 und #2

Faire öffentliche Beschaffung

Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Arbeitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss. Wir erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen.

Ziel #3

Fairtrade-Towns-Kampagne, Faires Stadtmarketing, Faire Veranstaltungen

Wir unterstützen aktiv die Fairtrade-Towns-Kampagne, informieren über den Fairen Handel, stärken das Thema im Stadtmarketing und erhöhen den Anteil fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen.

Ziel #4 Wirtschaftliche Förderung nachhaltiger Unternehmen

Wir unterstützen im Rahmen der Wirtschaftsförderung Projekte von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern.

Ziel #5 Fairer Handel und Bildungsarbeit

Wir erhöhen in der Metropole Ruhr die Anzahl der Fairtrade-Schools, Faire KITAs, Fairtrade-Universities (Universitäten und Hochschulen) sowie der Fairen Jugendhäuser.

Ziel #6 Faire Städtepartnerschaften

Wir thematisieren den Fairen Handel und die Faire öffentliche Beschaffung im Rahmen unserer Städtepartnerschaften.

Ziel #7 Ansprechperson für den Fairen Handel

Wir benennen in unserer Kommune mindestens eine Ansprechperson für Fairen Handel/Faire Beschaffung.

Die Charta und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) bildet die Grundlage der Charta Faire Metropole Ruhr 2030. Die Agenda 2030, die 2015 von allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bildet den globalen Handlungsrahmen für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Die 17 SDGs sind ein universaler Aufruf zum Handeln an alle Länder – des Globalen Nordens und des Globalen Südens – um in einer globalen Partnerschaft Armut zu beenden, Ungleichheiten zu reduzieren, die Umwelt zu schützen, sowie Frieden und Wohlstand für alle Menschen bis 2030 zu erreichen.

Nachhaltige Kommunalentwicklung - vor Ort und weltweit

Mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 möchten wir erreichen, dass auch die Kommunen im Ruhrgebiet einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung leisten und sich für eine nachhaltige Kommunalentwicklung (SDG 11) vor Ort und weltweit einsetzen. Die SDGs heben Kommunen als besondere Akteure hervor, Verantwortung zu übernehmen und ihre Kompetenzen einzubringen. Das Engagement der Kommunen in der Fairen öffentlichen Beschaffung ist für die Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik von enormer Bedeutung, denn als öffentliche Auftraggeber besitzen Kommunen einen enormen wirtschaftlichen Einfluss. Hier werden rund die Hälfte der Mittel verantwortet, die bundesweit für die öffentliche Beschaffung durch Bund, Länder und Kommunen ausgegeben werden (Quelle: SKEW).

Menschenwürdige Arbeit, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, Klimaschutz

Eine besondere Relevanz für die Charta haben außerdem die Nachhaltigkeitsziele zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen (SDG 8) sowie die Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12). Außerdem spielt das Thema Klimaschutz (SDG 13) eine wichtige Rolle, denn im Fairen Handel haben der Klima- und Umweltschutz hohe Priorität. Landkreise, Städte und Gemeinden können diese Ziele unterstützen, indem sie fair gehandelte Produkte einkaufen und auf Güter verzichten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit oder unter Verletzung sozialer Mindeststandards hergestellt werden (Quelle: SKEW).

Welche SDGs sind für die Charta besonders relevant und was wollen sie erreichen?

SDG #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Oberstes Ziel von SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ ist es, ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern.

Nach Schät­zun­gen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) arbeiten rund 79 Mil­lio­nen Kin­der un­ter aus­beu­te­ri­schen und oft ge­sund­heits­schäd­li­chen und ge­fähr­li­chen Be­din­gun­gen. Etwa 25 Millionen Menschen verrichten Zwangsarbeit. 220 Millionen Menschen weltweit sind arbeitslos, davon besonders viele Frauen und junge Menschen.

Die wichtigsten Unterziele von SDG 8 im Überblick:

Quelle: BMZ

SDG #11 Nachhaltige Städte und Gemeinden

Das oberste Ziel von SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ ist es, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten.

Zum ersten Mal in der Mensch­heits­ge­schich­te lebt die Mehr­heit der Welt­be­völ­ke­rung in Städ­ten. 24% der Weltbevölkerung leben in Städten mit mehr als einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Erreichung der SDGs kann nur mit Städten gelingen: 65 Prozent der SDG-Unterziele hängen von Maß­nahmen lokaler Re­gie­rungen ab. Ganz be­sonders gilt das für die Um­setzung der Klima­ziele und die Minderung von Emis­si­onen.

Aus deutscher Sicht sind dabei drei Kernaufgaben von besonderer Bedeutung:
Quelle: BMZ

SDG #12 Nachhaltiger Konsum und Produktion

Das oberste Ziel von SDG 12 „Nachaltige/r Konsum und Produktion“, ist es weltweit nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen.

Weltweit ist die Nutzung natürlicher Ressourcen nach wie vor nicht nachhaltig. Der globaler Materialfußabdruck ist zwischen 2010 und 2017 von 73,2 Milliarden Tonnen auf 85,9 Milliarden Tonnen angestiegen. Weniger als 10% der genutzten Ressourcen sind Teil einer Kreislaufwirtschaft. Weltweit muss zudem jedes 20. Kind unter ausbeuterischen und gesundheitsschädlichen Bedingungen arbeiten. Bei eine*m Kaffeebäuer*in kommen nur etwa 5-10% des Kaffee-Endpreises an.

Für die Zukunft unserer Erde gilt es, die vorhandenen Ressourcen verant­wortungs­voller zu nutzen und bewusster zu konsumieren:

Quelle: BMZ

SDG #13 Maßnahmen zum Klimaschutz

Oberstes Ziel von SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ ist es umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen.

2015 – 2020 waren die sechs wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Weltweit müssen wir bis 2050 CO2-Neutralität erreicht haben, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Keiner der G20-Staaten, inklusive der Europäischen Union, ist auf Kurs, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. 132 Millionen Menschen könnten bis 2030 wegen des Klimawandels in extremer Armut leben. Industrie­länder wie Deutsch­land sind Haupt­verur­sacher des Klima­wan­dels. Sie müssen daher mit gutem Beispiel voran­gehen.

Die wichtigsten Unterziele von SDG 13 im Überblick:

Quelle: BMZ

Welche Kommunen haben unterzeichnet?

Der Film zur Charta

In unserem Film zur Charta zeigen wir anhand von Praxisbeispielen aus dem Ruhrgebiet wie Fairer Handel auf kommunaler Ebene aussehen kann. Hierfür haben wir Stimmen von verschiedenen Menschen aus dem Ruhrgebiet zum Fairen Handel und zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030 eingefangen.

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Mehr Informationen

Wanderausstellung zur Charta

Projektbegleitend haben wir eine (Wander-)Ausstellung zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030 entwickelt, welche in Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten wie Stadtbibliotheken, Volkshochschulen oder Einkaufscentren in den Kommunen der Fairen Metropole Ruhr ausgestellt werden kann.

Die Ausstellung besteht aus insgesamt acht Infotafeln aus Holz (B1-zertifiziert), die anschaulich die Geschichte der Fairen Metropole Ruhr, die Arbeit des Netzwerks, die Einbindung des Ruhrgebiets in internationale Handelsketten, sowie die einzelnen Ziele der Charta vorstellen. Die Texte sind dabei in möglichst einfacher Sprache verfasst und wichtige Begriffe werden jeweils anschaulich und grafisch erklärt. Sie ist daher zur Ausstellung an verschiedenen Orten und für verschiedene Zielgruppen geeignet, da sie einen niedrigschwelligen Einstieg in ein komplexes Thema bietet.

Weitere Elemente der Ausstellung sind eine Holzstaffelei, auf der die Charta-Urkunde in A2-Format zu sehen ist, ein Fernseher, auf dem der Film zur Charta gezeigt werden kann, ein Aufsteller mit zusätzlichem Informationsmaterial, sowie einige Pappwürfel mit Statements von Produzent*innen aus dem Globalen Süden und den Nachhaltigen Entwicklungszielen.

Sie möchten die Ausstellung für Ihre Kommune kostenlos ausleihen? Für weitere Informationen und Terminanfragen kontaktieren Sie uns gern über info(at)faire-metropole.ruhr.

Virtueller Rundgang durch die Ausstellung

Der virtuelle Rundgang bietet Ihnen einen Überblick über die Inhalte und die räumliche Aufteilung der Ausstellung. Durch das Klicken auf einzelne Ausstellungsstücke, erhalten Sie jeweils weitere Informationen.

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Weitere Informationen

FAQ zur Charta

Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 ist eine freiwillige Vereinbarung zur Stärkung des Fairen Handels und der Fairen Beschaffung auf kommunaler Ebene, die alle 57 Kommunen (d.h. Städte, Gemeinden und Kreise) der Metropole Ruhr unterzeichnen können. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Kommunen zur Erfüllung von in der Charta festgelegten Mindestzielen sowie zur Erfüllung von mindestens drei weiteren, selbst festzulegenden, optionalen Zielen.

2010 hatten sich alle Kommunen der Metropole Ruhr in der „Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ dazu verpflichtet, auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Diese Erklärung war ein großer Erfolg für das Bündnis Faire Metropole Ruhr. Zehn Jahre später ist allerdings klar: Ein Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit reicht nicht aus, um die komplexen Probleme in den Produktionsländern hinsichtlich Arbeits- und Menschenrechte in den Griff zu bekommen. Es bedarf weit umfassenderer Maßnahmen, eines langen Atems und einer strategischen Verankerung des Themas in Kommunalverwaltung und Gesellschaft. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Anstrengungen. Die neue Charta Faire Metropole Ruhr 2030 soll Kommunen Möglichkeiten aufzeigen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und diese in ihrer Verwaltung zu verankern – und bei Bedarf mit der Beratung durch das Team der Fairen Metropole Ruhr ihren individuellen Weg zu planen.

2021 sind bereits fast alle Kommunen der Metropole Ruhr Fairtrade-Towns. Diese Auszeichnung des Vereins TransFair e.V. (Fairtrade Deutschland) erhalten und behalten sie, wenn sie fünf festgelegte Kriterien zur Umsetzung des Fairen Handels erfüllen. Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 baut darauf auf und ergänzt die Fairtrade-Town Kampagne um weitere Maßnahmen.

Der Preis „Hauptstadt des Fairen Handels“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global gGmbH wird alle zwei Jahre vergeben und aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert. Ausgezeichnet werden Kommunen, die sich besonders für den Fairen Handel engagieren. Die Charta hat erst einmal mit dem Wettbewerb nichts zu tun, doch sie macht mit ihren Unterzielen Vorschläge, wie Kommunen hier zum Erfolg kommen könnten!

Die Charta muss durch den Stadtrat, Gemeinderat oder den Kreistag beschlossen werden, bevor sie durch die Verwaltungsspitze unterzeichnet werden kann. Beschlossen werden soll zumindest, dass sich die Kommune der Charta anschließt und damit bis 2030 die angegeben Mindestziele sowie mindestens drei verpflichtende, selbst gewählte Ziele, erfüllen wird. Vorlagen für einen Stadtratsbeschluss (denn erste Kommunen haben bereits unterzeichnet) erhalten Sie beim Team der Fairen Metropole Ruhr.

Die Charta sollte so schnell wie möglich von allen Kommunen, die sich der neuen Vereinbarung anschließen wollen, unterzeichnet werden. Auf der einen Seite wird es in einigen Kommunen Zeit brauchen, die Ziele der Charta sorgfältig aufzustellen – auf der anderen Seite müssen diese dann auch noch umgesetzt werden, so dass nicht allzu lange mit einem Beschluss gewartet werden sollte. Eine zeitnahe Unterzeichnung ist daher eine angemessene Strategie.

Die unterschriebene Urkunde können Sie behalten und gerne öffentlichkeitswirksam präsentieren. Bitte schicken Sie eine Kopie der Urkunde und des ausgefüllten Katalogs der Taten (ausgewählte optionale Maßnahmen) an das Projektteam der Fairen Metropole Ruhr.

Zeithorizont für die Ziele der Charta ist das Jahr 2030. Das heißt: Auch die Mindestziele müssen Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bereits umsetzen oder erfüllen. Die Charta stellt vielmehr in ihrer individuellen Zusammensetzung aus Mindestzielen und optionalen Zielen Ihr Vorgehen dar, wie Sie bis 2030 den Fairen Handel stärken wollen.

Die Charta ist eine Selbstverpflichtung – und ihre Einhaltung wird nicht extern kontrolliert. Kommunen, die die Charta unterzeichnen, verpflichten sich zur Veröffentlichung der Beschlussfassung. Im Idealfall hat der zuständige Rat/Kreistag einen Blick auf die Umsetzung der Charta und hält nach, ob die festgelegten Ziele umgesetzt werden. Auch Bürger*innen sowie Medienvertreter*innen könnten an der Umsetzung interessiert sein. Um Transparenz herzustellen und die Langfristigkeit des Prozesses zu sichern, ist eine Veröffentlichung der Charta und der gewählten optionalen Maßnahmen durch die kommunale Pressestelle sowie eine regelmäßige Berichterstattung über den Umsetzungsstand sinnvoll. Auf Netzwerktreffen der Fairen Metropole Ruhr wird es bei Zusage notwendiger Fördergelder stets Gelegenheit für Kommunen geben, sich zum Umsetzungsstand der Charta und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten auszutauschen.

Der Charta-Text wurde 2019/2020 in einem partizipativen Prozess unter Beteiligung von Kommunalverwaltungen sowie zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Akteuren erstellt und abgestimmt. Alle in der Fairen Metropole Ruhr vernetzten Akteure waren eingeladen, die Charta mit auszuformulieren.

Das Kernstück der Charta bilden sieben Ziele, zu deren Erfüllung sich alle unterzeichnenden Kommunen verpflichten. Diese sieben Ziele wurden als Ziele für das Engagement der im Fairen Handel engagierten Kommunen der Metropole Ruhr festgelegt. Sie sind auf der Urkunde, der ersten und zur Unterschrift vorgesehenen Seite der Charta, aufgeführt und nicht zu verwechseln mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, auf die im Charta-Text ebenfalls Bezug genommen wird.

Im Katalog der Taten der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 werden die sieben Ziele der Charta dann über ausführlichere und verpflichtende Mindestziele konkretisiert. Hinzu kommen optionale Maßnahmen – hiervon müssen unterzeichnende Kommunen aus dem Gesamtkatalog mindestens drei auswählen, können sich aber auch für beliebig viele zusätzliche Handlungsansätze entscheiden.

Kommunen, die die Charta Faire Metropole Ruhr unterzeichnen, verpflichten sich mit Unterschrift der Urkunde zur Umsetzung der folgenden Ziele:

  1. Sie erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Arbeitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss.
  2. Sie erhöhen die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen.
  3. Sie unterstützen aktiv die Fairtrade-Towns-Kampagne, informieren über den Fairen Handel, stärken das Thema im Stadtmarketing und erhöhen den Anteil fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen.
  4. Sie unterstützen im Rahmen der Wirtschaftsförderung Projekte von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern.
  5. Sie erhöhen in der Metropole Ruhr die Anzahl der Fairtrade-Schools, Faire KITAs, Fairtrade-Universities (Universitäten und Hochschulen) sowie der Fairen Jugend-häuser.
  6. Sie thematisieren den Fairen Handel und die Faire öffentliche Beschaffung im Rahmen ihrer Städtepartnerschaften.
  7. Sie benennen in ihrer Kommune mindestens eine Ansprechperson für Fairen Handel/Faire Beschaffung.

Die Mindestziele (im Anhang, dem „Katalog der Taten“, fett gedruckt und mit einem √ gekennzeichnet) wurden vor dem Hintergrund ausformuliert, dass die Kommunen der Metropole Ruhr mit einer Unterzeichnung der Charta nicht nur ein Bekenntnis zum Fairen Handel/zur Fairen Beschaffung ablegen, sondern in der Folge auch möglichst konkret in die Umsetzung gehen sollten. Die formulierten Mindestziele stellen Aspekte dar, die jede Kommune, die sich ernsthaft mit den angesprochenen Themenblöcken auseinandersetzt, bis 2030 erfüllt haben sollte.

Für den Fairen Handel engagierte Kommunen sollten bis 2030 mehr tun, als ausschließlich die Mindestziele zu erfüllen. Da es aber keinen klar vorgezeichneten Weg gibt und jede Kommune andere Schwerpunkte setzt, hat man sich auf folgendes Vorgehen geeinigt: Zusätzlich zu den Mindestzielen müssen mindestens drei der zur Auswahl gestellten optionalen Maßnahmen ausgesucht und vor der Unterzeichnung angekreuzt werden. Dabei ist es egal, in welchem Zielbereich sich diese Optionen befinden, Kommunen dürfen sich auch auf einen Zielbereich besonders konzentrieren. Darüber hinaus können auch eigene Maßnahmen hinzugefügt werden, zu denen sich die Kommune verpflichtet.

Ein klares Ja. Dies ist auch gewünscht. Betrachten Sie die einzelnen Zielbereiche und die vorgeschlagenen Maßnahmen, so werden Sie feststellen, dass die aufgeführten, optionalen Maßnahmen konkrete Vorschläge machen, wie Kommunen die aufgeführten Mindestziele besser erreichen oder sie in eine sinnvolle Abfolge an Maßnahmen einbetten können. Die optionalen Maßnahmen sollen durch ihren hohen Konkretisierungsgrad Kommunen Planungssicherheit und die Erstellung von konkreten Meilensteinen ermöglichen.

Zur Unterstützung können Sie jederzeit das Projektteam der Fairen Metropole Ruhr ansprechen.
Auch die regionalen Promotor*innen des Ruhrgebiets unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Charta.

Wanderausstellung zur Charta

Projektbegleitend haben wir eine (Wander-)Ausstellung zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030 entwickelt, welche in Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten wie Stadtbibliotheken, Volkshochschulen oder Einkaufscentren in den Kommunen der Fairen Metropole Ruhr ausgestellt werden kann.

Die Ausstellung besteht aus insgesamt acht Infotafeln aus Holz (B1-zertifiziert), die anschaulich die Geschichte der Fairen Metropole Ruhr, die Arbeit des Netzwerks, die Einbindung des Ruhrgebiets in internationale Handelsketten, sowie die einzelnen Ziele der Charta vorstellen. Die Texte sind dabei in möglichst einfacher Sprache verfasst und wichtige Begriffe werden jeweils anschaulich und grafisch erklärt. Sie ist daher zur Ausstellung an verschiedenen Orten und für verschiedene Zielgruppen geeignet, da sie einen niedrigschwelligen Einstieg in ein komplexes Thema bietet.

Weitere Elemente der Ausstellung sind eine Holzstaffelei, auf der die Charta-Urkunde in A2-Format zu sehen ist, ein Fernseher, auf dem der Film zur Charta gezeigt werden kann, ein Aufsteller mit zusätzlichem Informationsmaterial, sowie einige Pappwürfel mit Statements von Produzent*innen aus dem Globalen Süden und den Nachhaltigen Entwicklungszielen.

Sie möchten die Ausstellung für Ihre Kommune kostenlos ausleihen? Für weitere Informationen und Terminanfragen kontaktieren Sie uns gern über info(at)faire-metropole.ruhr.

Virtueller Rundgang durch die Ausstellung

Der virtuelle Rundgang bietet Ihnen einen Überblick über die Inhalte und die räumliche Aufteilung der Ausstellung. Durch das Klicken auf einzelne Ausstellungsstücke, erhalten Sie jeweils weitere Informationen.

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